Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, erstellt eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Wer nicht verpflichtet ist – etwa viele Freiberufler und kleine Gewerbetreibende –, ermittelt den Gewinn meist mit der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Die Grenzen im Handels- und Steuerrecht
| Grenze | Rechtsgrundlage | |
|---|---|---|
| Einzelkaufleute (Handelsrecht) | befreit bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen | § 241a HGB |
| Gewerbliche Unternehmer (Steuerrecht) | buchführungspflichtig ab mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn | § 141 AO |
| GmbH, UG | immer buchführungspflichtig | HGB |
Bei Neugründungen greift die Befreiung nach § 241a HGB schon dann, wenn die Werte am ersten Abschlussstichtag nach der Gründung nicht überschritten werden.
Wie lange muss ich aufbewahren?
| Unterlagen | Frist |
|---|---|
| Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse | 10 Jahre |
| Buchungsbelege (z. B. Rechnungen) | 8 Jahre |
| Handels- und Geschäftsbriefe, sonstige steuerlich relevante Unterlagen | 6 Jahre |
Die Fristen stehen in § 147 Abs. 3 AO. Sie laufen nicht ab, solange die Unterlagen für eine Steuer von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Praxis-Tipps
- Belege von Anfang an digital und geordnet ablegen
- Geschäfts- und Privatkonto trennen
- Fristen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Kalender eintragen
- Bei steuerlichen Detailfragen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuziehen
So unterstützen wir Sie
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Häufige Fragen
Gelten die Grenzen auch für Freiberufler?
Freiberufler sind nach § 141 AO nicht buchführungspflichtig und ermitteln ihren Gewinn in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Darf ich Belege nur digital aufbewahren?
Grundsätzlich ja, wenn die Aufbewahrung den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht. Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.
Was gilt bei einer GmbH?
Eine GmbH ist als Handelsgesellschaft immer zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.
Quellen
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Gebühren können sich ändern – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle.