1. Wohnung anmelden
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 BMG). Ohne Meldebescheinigung geht vieles andere nicht. Details in unserem Ratgeber zur Anmeldung in Leipzig.
2. Steuer-Identifikationsnummer
Nach einer erstmaligen Anmeldung leitet die Meldebehörde Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Die Steuer-ID kommt dann per Brief an Ihre Meldeadresse – beantragen müssen Sie sie nicht. Ihr Arbeitgeber braucht sie für die Lohnabrechnung.
3. Krankenversicherung
In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht: Jede Person mit Wohnsitz im Inland muss krankenversichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG), entweder gesetzlich oder privat. Arbeitnehmer werden in der Regel über den Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet, die sie selbst wählen.
4. Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen. Wer zum ersten Mal eine Wohnung bezieht, meldet sie beim Beitragsservice an, am einfachsten online. Zahlt bereits jemand in der Wohnung, genügt dessen Beitragsnummer.
5. Bankkonto, Aufenthaltstitel, Arbeit
- Bankkonto: Banken verlangen meist Ausweis und Meldebescheinigung.
- Aufenthaltstitel: Wer einen braucht, wendet sich an die Ausländerbehörde. Termine und Unterlagen nennt die Stadt Leipzig.
- Arbeit und Anerkennung: Für viele Berufe muss ein ausländischer Abschluss anerkannt werden – siehe unseren Ratgeber zur Bewerbung.
Häufige Fragen
Ich habe nach Wochen noch keine Steuer-ID bekommen. Was tun?
Das Bundeszentralamt für Steuern kann die Nummer erneut mitteilen. Aus Datenschutzgründen geschieht das schriftlich an die Meldeadresse.
Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?
Der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht an Geräten. Pro Wohnung zahlt eine Person.
Helfen Sie bei Behördenterminen?
Ja. Im Rahmen unserer Relocation Services begleiten wir Sie auf Wunsch zu Terminen und helfen bei Formularen – mehrsprachig.
Quellen
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Gebühren können sich ändern – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle.