Wer muss sich anmelden – und bis wann?
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. So steht es in § 17 des Bundesmeldegesetzes. Das gilt für alle Personen, die einziehen – auch für Kinder.
Die Stadt Leipzig weist darauf hin, dass bei einer verspäteten Anmeldung ein Bußgeld drohen kann. Planen Sie den Termin deshalb gleich nach dem Umzug ein.
Welche Unterlagen Sie brauchen
- Ausweis oder Reisepass aller Personen, die sich anmelden – im Original
- Wohnungsgeberbestätigung (kann laut Stadt Leipzig auch nachgereicht werden)
- empfohlen: Geburts- oder Heiratsurkunde
- das ausgefüllte Anmeldeformular
Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person aus. Sie enthält unter anderem Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen (§ 19 BMG). Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung, müssen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen.
Bürgerbüro oder online
In Leipzig können Sie sich in jedem Bürgerbüro anmelden – unabhängig davon, in welchem Stadtteil Sie wohnen. Termine gibt es online oder über das Bürgertelefon 0341 115.
Alternativ ist die Anmeldung online möglich. Dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp und ein BundID-Konto. Die Anmeldung ist laut Stadt Leipzig gebührenfrei.
Was nach der Anmeldung kommt
Mit der Meldebescheinigung geht es weiter: Bankkonto, Arbeitgeber, Krankenversicherung, Schule oder Kita. Nach einer erstmaligen Anmeldung in Deutschland bekommen Sie außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer per Post. Was sonst noch ansteht, zeigt unsere Checkliste für die ersten Wochen.
So unterstützen wir Sie
Im Rahmen unserer Relocation Services helfen wir bei der Vorbereitung der Unterlagen, bei der Terminplanung und begleiten Sie auf Wunsch zum Termin – auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Aserbaidschanisch oder Russisch.
Häufige Fragen
Kann jemand anderes mich anmelden?
Grundsätzlich ist das mit einer Vollmacht möglich. Welche Unterlagen die bevollmächtigte Person mitbringen muss, steht auf der Seite der Stadt Leipzig.
Was ist, wenn mein Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?
Dann müssen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen (§ 19 BMG). Die Anmeldung selbst sollten Sie trotzdem fristgerecht vornehmen.
Kostet die Anmeldung etwas?
Laut Stadt Leipzig ist die Anmeldung gebührenfrei.
Quellen
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Gebühren können sich ändern – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle.